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Reisebedingungen (AGB)

    Abschluß des Reisevertrages
    Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande.

    An seine Anmeldung ist der Reiseteilnehmer bis zur Annahme durch den Reiseveranstalter, jedoch längstens 14 Tage ab Zugang der Anmeldung beim Reiseveranstalter gebunden (diese Zeit wird benötigt, um die Verfügbarkeit der bestellten Leistungen zu überprüfen).

    Zahlung
    Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/ Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von mindestens 10 % des Reisepreises fällig, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Vollständige Zahlung des Reisepreises ist Voraussetzung für die Aushändigung der Reiseunterlagen. Ist der Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, wird der Veranstalter von der Leistungspflicht frei und kann vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen, wenn der Kunde nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.

    Leistungen
    Für die Reiseleistungen sind grundsätzlich die Prospektangaben und der Inhalt der Buchungsbestätigung maßgeblich. Neben­abreden und Abänderungen bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung des Reiseveranstalters. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über erhebliche Änderungen einer wesentlichen Reiseleistung zu unterrichten oder eine zulässige Absage der Reise unverzüglich nach Kenntnisnahme mitzuteilen.

    Preisänderung
    Preisänderungen sind nach Abschluß des Reisevertrages aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen (z.B. Änderungen der Treibstoffkosten, Steuern, Gebühren, Abgaben, Tarife und Ähnliches) in dem Umfang möglich, wie diese sachlichen Gründe das Ausmaß der Preisänderung rechtfertigen. Sollte dies der Fall sein, hat der Reiseveranstalter unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes dies dem Reisenden zu erklären.

    Preiserhöhungen nach dem zwanzigsten Tag vor dem vereinbarten Reisebeginn sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über 5 % des Reisepreises ist der Kunde zum Rücktritt von der Reise berechtigt. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung durch den Reiseveranstalter geltend zu machen.

    Rücktritt durch den Reiseveranstalter
    Ein zulässiger Absagegrund liegt insbesondere dann vor, wenn die im Katalog und in der Preisliste ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall kann der Reiseveranstalter bis zum 14. Tag vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Reiseleistung ändern oder die Reise absagen. Die Erklärung, daß die Teilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise deshalb geändert oder nicht durchgeführt wird hat dem Reisenden spätestens am 14. Tag vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn zuzugehen.

    Wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt oder Streik erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, kann der Reiseveranstalter von Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist zurücktreten. In dem Fall werden alle eingezahlten Beiträge dem Reisenden unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen.

    Rücktritt durch den Kunden
    Der Reisende kann bis Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Im Falle des Rücktritts kann der Reiseveranstalter Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen für die im Katalog beschriebenen Reisen pro angemeldetem Teilnehmer in Prozent des vereinbarten Reisepreises:

    is 40. Tag vor Reiseantritt  25%
    ab 39. bis 30. Tag vor Reiseantritt  40%
    ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt  70%
    ab 14. bis 01. Tag vor Reiseantritt  85%
    am Reisetag  100%

    Der Reiseveranstalter kann einen höheren Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart geltend machen, wenn er hierfür den Nachweis führt. Macht der Kunde geltend, daß dem Reiseveranstalter ein geringerer Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart entstanden ist, hat er hierfür den Nachweis zu führen.

    Umbuchung durch den Kunden
    Läßt sich der Kunde bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen, gehen hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten, mindestens jedoch 50,- DM pro Person, zu Lasten des Kunden. Der Reiseveranstalter kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

    Umbuchungswünsche des Kunden (hinsichtlich Reisetermin, Reisedauer, Abflugort, Reiseart) werden bis einschließlich 23. Tag vor Reiseantritt, sofern sie durchführbar sind, gegen ein Bearbeitungsentgelt von 75,-DM pro Person berücksichtigt.

    Reiseversicherungen
    Es wird dringend der Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. Dies muß spätestens 1 Woche nach Vertragsabschluß geschehen. Zusammen mit der Reisebestätigung erhält der Kunde die Versicherungspolice mit den Allgemeinen Bedingungen für die Reiserücktrittskostenversicherung.

    Für die Sicherheit im allgemeinen wird der Abschluß von weiteren Reiseversicherungen empfohlen. Die Police hierfür erhält der Kunde spätestens zusammen mit den Reiseunterlagen.

    Beschränkung der Haftung
    Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

    a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
    b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

    Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

    Mitwirkungspflicht
    Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Kommt der Kunde durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.

    Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
    Der Reiseveranstalter steht dafür ein, den Reisenden über Bestimmungen von Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die ihm bekannt sind oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müßten, zu unterrichten. Für nicht deutsche Staatsangehörige gibt auch das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.

    Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

    Reiseveranstalter
    Blaue Reise
    Reisebüro Miraç Kutbay
    Gabelsbergerstraße 50
    80333 München

    Tel. 089/51399650
    Fax 089/51399651
    Email:
    info@blaue-reise.net

     

       

       


      blaue reise
      miraç kutbay
      gabelsbergerstraße 50
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